Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für BAJ-Beton
Geschäftsbedingungen

Mit Ausnahme besonderer zusätzlicher und/oder abweichender Bedingungen, die auf der Vorderseite des BAJ BETON-Bestellformulars, dem zur Genehmigung unterschriebenen Bauvertrag, entweder auf dem Lieferschein oder auf der Vorderseite der Rechnung angegeben sind, findet jeder Auftrag und jede Lieferung statt unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde als vorbehaltlos anerkennt. Soweit zwingende Rechtsvorschriften Vorschriften vorsehen, werden diese Vertragsbestandteil. Soweit zur Erlangung der Rechtswirksamkeit Gegenseitigkeit zwingend erforderlich ist, gilt diese Gegenseitigkeit auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich erklärt wird.Eine Bezugnahme des Kunden auf eigene Geschäftsbedingungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart schreiben.

Zitat

1. Alle unsere Angebote sind schriftlich und gelten nur für die Dauer von zwei Monaten, gerechnet ab Versanddatum. Nach zwei Monaten können die vorgeschlagenen Preise überarbeitet werden. Die angegebenen Mengen basieren auf den vom Kunden mitgeteilten Daten bzw. den von ihm gewünschten Mengen. Überschüssige Ware wird nicht zurückgenommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist für die Richtigkeit der angegebenen Größen, Einheiten und Mengen verantwortlich.

Vereinbarung

2. Das Preisangebot wird erst nach Erhalt eines vom Kunden zur Zustimmung unterschriebenen Preisangebots oder Bestellformulars von BAJ BETON zu einer verbindlichen Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Bestellformulars oder Angebots bedürfen der Schriftform

Vorschuss und Zahlung

3. Bei jeder Bestellung, die mit einer Lieferung durch BAJ BETON an einen vom Kunden bestimmten Ort verbunden ist, ist eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3 des Auftragspreises zu leisten, sofern keine abweichende Sonderregelung getroffen wird. Dieser Vorschuss ist innerhalb von 8 Tagen nach Auftragserteilung per Banküberweisung auf das Bankkonto von BAJ BETON zu zahlen. Ohne Vorauszahlung erfolgt keine Lieferung. Der Restbetrag ist spätestens bei Anlieferung zu entrichten und zwar in bar beim Fahrer oder gegen Vorlage einer bereits erfolgten Bankbescheinigung.

4. Bei Abholung und damit Lieferung an die Adresse von BAJ BETON hat die Zahlung vorbehaltlich abweichender Sonderregelungen per Vorkasse per Überweisung auf das Konto von BAJ BETON unter Angabe der strukturierten Kommunikation gemäss Bestelldokument zu erfolgen. Unter Berücksichtigung der notwendigen Zeit zwischen Überweisungsauftrag und dessen Eingang muss der Kunde dies nur einen Bankarbeitstag im Voraus tun.

5. Nach Eingang der Zahlung(en) und vollständiger Lieferung der bestellten Ware wird eine Rechnung zur Zahlung erstellt.

6. Auch bei Verzicht auf die Zahlungspflicht gemäß den Bestimmungen der Ziffern 3 und 4 hat die Zahlung dennoch spätestens 8 Tage nach Lieferung zu erfolgen.

Stornierung

7. Jede Stornierung verpflichtet diese Partei zur Zahlung einer pauschalierten Entschädigung zur Deckung des durch die Stornierung derzeit vorhersehbaren Schadens in Höhe von 20 % des Geldwerts der erteilten Bestellung oder des stornierten Teils davon. Diese Entschädigung ist sofort fällig. Befindet sich der bestellte Gegenstand bereits in Fremdausführung, so sind die Materialkosten bis dahin vollständig zu erstatten und auf den Restbetrag wird die pauschale Vergütung fällig. Speziell angefertigte oder bestellte Waren müssen vom Kunden bezahlt werden.

Größe der Bestellungen, Lieferung zum Standort und angewandte Preise

8. Die Lieferung umfasst nur das, was im angenommenen Angebot ausdrücklich angegeben ist. Was nicht ausdrücklich angegeben ist, ist nicht Bestandteil der Bestellung. Preise eines Angebots gelten nur für den gesamten Auftrag. Bei Teilaufträgen muss ein neues Angebot erstellt werden. Bei früheren Bestellungen verwendete Preise sind für spätere Neubestellungen nicht bindend.

9. Der vereinbarte Preis gilt für die Lieferung/Montage an einem vorbereiteten, dh normal zugänglichen Ort. Die Lieferung per LKW erfolgt nur, wenn der Lieferort direkt an eine befahrbare (öffentliche) Straße angeschlossen ist. Eventuelle Setzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und dies unter Ausschluss von BAJ BETON.

Materialänderung

10. Materialänderungen innerhalb des gleichen Preissegments werden akzeptiert, sofern die Materialien nicht bereits extern bestellt oder angefertigt wurden. Verzögerungen aufgrund von Änderungen in der Materialauswahl gehen zu Lasten des Kunden. Sollten die gewünschten Änderungen zu einer Preiserhöhung führen, wird diese in Rechnung gestellt.

11. Ist ein im Angebot vorgeschlagenes Material zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar oder wurden seine technischen Spezifikationen geändert, kann BAJ BETON gleichwertiges Material als Ersatz liefern. Wenn dies billiger ist, wird dies abgerechnet, wenn es teurer ist, muss BAJ BETON dies dem Kunden im Voraus melden, der dann die Freiheit hat, die Bestellung innerhalb von 8 Tagen zu stornieren und dies zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung seinerseits, gilt dies als Zustimmung zu den angepassten Preisen in Abhängigkeit von den geänderten Materialien.

Materialrisiko vor Ort

12. Sobald die Materialien geliefert wurden, haftet BAJ Beton nicht mehr für mögliche Schäden durch Dritte oder äußere Umstände jeglicher Art und sie fallen in die Verantwortung des Kunden. Die dort im Auftrag des Kunden tätigen Mitarbeiter, Familienangehörigen oder Bauleiter oder Auftragnehmer können die Entgegennahme der gelieferten Ware/Materialien rechtsgültig unterzeichnen und den Kunden verpflichten.

13. Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass er die notwendigen Vorkehrungen für eine sichere und sachgerechte Lagerung und Aufbewahrung von Gütern treffen muss, die klimatischen Einflüssen ausgesetzt sind, wie z. B. Holzfenster und -türen. Holzprodukte wie Fenster und Türen, Wandpaneele und Beplankungen, die Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, müssen zunächst mit dem entsprechenden Produktschutz (z. B. Lack, Beize, Farbe, Öle oder andere Beschichtungen) versehen werden. Eine Imprägnierung ist nicht ausreichend.

Liefer- und Ausführungszeiten

14. Alle angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte und werden auch durch unsere eigenen Lieferungen beeinflusst. Jede Verzögerung führt weder zu einer Garantie noch zu einer Entschädigung und kann die Abtretung nicht aufheben oder ein Grund für die Ablehnung der Ware/Arbeit sein.

15. Eine Überschreitung verbindlich genannter Lieferfristen, sofern etwaige Unterbrechungen (arbeitsfreie Tage, Bauurlaub etc.) in Rechnung gestellt werden, kann nur bei vorheriger eingeschriebener Inverzugsetzung zu einer (vereinbarten) Entschädigung führen unter Setzung einer Nachfrist von 15 Werktagen. Die Berechnung der Lieferzeit erfolgt immer in werktätigen Werktagen.

16. BAJ Beton ist berechtigt, die Lieferung auszusetzen, wenn bereits fällige Schulden vom Kunden nicht beglichen wurden.

17. Die ggf. vereinbarte Ausführungsfrist orientiert sich an einem zum Zeitpunkt des geplanten Termins verfügbaren Standort, wobei die Lieferung vor Ort ohne zusätzliches Equipment erfolgen kann.

Eigenschaften und Abweichungen

18. Es wird davon ausgegangen, dass dem Käufer alle Eigenschaften der von ihm bestellten Produkte bekannt sind, andernfalls müssen BAJ BETON zum Zeitpunkt der Bestellung zusätzliche Fragen gestellt werden. Aus Mustern, Mustern oder Ausstellungsmodellen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, aber auch dann müssen Abweichungen und eine produktspezifische Toleranz von 10 % berücksichtigt werden.

19. Der Kunde ist informiert und kann Farb- und Größenabweichungen oder andere, die für das (verarbeitete) Produkt üblich sind oder als branchenüblich angesehen werden, akzeptieren. Die Materialien werden gemäß den Standards des eigenen Lieferanten/Herstellers geliefert, einschließlich der zwischenzeitlich vorgenommenen produkttechnischen Änderungen des Materials durch diesen. Der produktspezifische Betrieb wird nicht als Mangel angesehen.

20. Bei Schnittholz für Gartenhäuser, Sichtschutz aus Holz oder anderen Holzprodukten mit Nut-Feder-System ist der Kunde darüber informiert worden und akzeptiert, dass Holz als Naturprodukt schrumpfen, reißen, sich verformen und ausdehnen kann. BAJ BETON kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Abweichungen von bis zu 10 % in Bezug auf angegebene Mengen, Größen, Gewichte und Anzahl von evelas, geringfügige Abweichungen in Farben und Holzzeichnungen und ähnlichen Merkmalen können nicht als Vertragswidrigkeit geltend gemacht werden.

21. Eine Abweichung von der Bestellung gilt als abgedeckt, wenn der Kunde diese nicht unverzüglich bei der ersten Feststellung schriftlich gemeldet hat. Weitere Zurückbehaltung ohne rechtzeitige Ankündigung, sei es die Verarbeitung der Produkte oder Teile davon, gilt als Zustimmung.

22. Alle anderen Beanstandungen müssen unter Androhung des Verfalls spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Feststellung oder nach dem Datum, an dem die möglichen Mängel als festgestellt gelten können, schriftlich mitgeteilt werden. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass das früheste Datum davon als Ausgangspunkt verwendet werden soll.

Garantie

23. Eine Gewährleistung erfolgt nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgewährleistungsfrist, es sei denn, dass im Angebot, in den besonderen Vertragsbedingungen oder im Bestellformular eine besondere Regelung getroffen wurde. Wenn die Qualität und/oder Eigenschaften der gelieferten Materialien/Arbeiten strittig sind und über den Umfang der Garantie nichts bestimmt wird, wird eine Garantie nur in dem Umfang und während der Zeit geleistet, in der diese Garantie vom eigenen Lieferanten erhalten werden kann -Hersteller der Produkte und Materialien.

24. Die eventuelle Gewährleistung beschränkt sich stets auf eine Nachlieferung, entweder den Ersatz des mangelhaften Materials oder gleichwertiger Ware, wenn die Originale nicht mehr verfügbar sind. Etwaige Verluste, indirekte und Folgeschäden oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

25. Beruht die Schadensursache nicht auf einem Fehler seitens BAJ BETON, besteht kein Gewährleistungsanspruch, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.

26. Schäden durch Missbrauch, nicht bestimmungsgemäße Verwendung eines guten Familienmenschen, Verwendung abweichend von den Gebrauchs- und Einbaurichtlinien, verspätete Reparatur, Unwissenheit, Feuchtigkeit, atmosphärische Störungen jeglicher Art, falsche Reinigungsmethoden und Manipulationen, gibt es nicht jegliches Recht auf Gewährleistung. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde ohne vorherige Zustimmung von BAJ BETON Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren/Werken vornimmt.

27. Solange noch überfällige Beträge fällig sind, ruht ein Garantieeingriffsrecht, ohne dass diese Aussetzung die Laufzeit der Garantie selbst verlängert.

Rechnungen und Zahlungsbedingungen

28. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sollten die anwendbaren Mehrwertsteuersätze behördlich geändert werden, ist der Kunde verpflichtet, etwaige Mehrkosten zu tragen. Macht der Kunde einen ermäßigten Umsatzsteuersatz oder die Umsatzsteuerumkehr geltend, trägt er die Gesamtverantwortung, wenn die Finanzbehörden den Umsatzsteuersatz später aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden ablehnen. Letzterer ist in diesem Fall verpflichtet, die dadurch noch zu entrichtende Mehrwertsteuer zu zahlen, zu ahnden und einzuhalten und BAJ BETON diesbezüglich schadlos zu halten.

29. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Rechnungen und Fortschrittsberichte am eingetragenen Sitz von BAJ BETON oder auf dessen Bankkonto zu zahlen, was als Zahlung am eingetragenen Sitz gilt.

30. Unbeschadet der Regelungen unter 3. und 4. ist mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung die vollständige Zahlung von Rechnungen und/oder Fortschrittsnachweisen spätestens bei Abholung/Lieferung der Ware zu leisten.

31. Jede verspätete Zahlung am Fälligkeitstag führt automatisch zu einer Erhöhung um 10 % des jeweiligen Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von EUR 250,00, ohne vorherige Inverzugsetzung, automatisch und von Rechts wegen ohne vorherige Inverzugsetzung. Diese Entschädigung soll die geschätzten Betriebskosten und Schäden abdecken, die durch die verspätete Zahlung verursacht werden. Diese Entschädigung ist bei Entstehung sofort fällig und wird fortan mit dem nach dem Gesetz über den Zahlungsverzug im Handelsverkehr (Gesetz vom 02.08.2002) geltenden Zinssatz weiter verzinst.

32. Jeder ausstehende Betrag wird automatisch und ohne Inverzugsetzung ab dem Tag der Zahlung mit dem nach dem Gesetz über den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr geltenden Zinssatz verzinst, wobei jeder angefangene Monat als voller Monat berechnet wird. Teilzahlungen werden zunächst auf offene Kosten, Zinsen und überfällige Rechnungen (die ältesten zuerst) angerechnet.

33. Die verspätete Zahlung am Fälligkeitsdatum einer Rechnung zieht automatisch die sofortige Zahlung anderer Rechnungen nach sich, die noch nicht abgelaufen sind.

34. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, irgendwelche Abzüge unter dem Vorwand der Nichtzahlung oder Teilzahlung seitens seines eigenen Kunden vorzunehmen.

35. Alle Reklamationen bezüglich der Rechnung müssen BAJ BETON per Einschreiben spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung gemeldet werden, was spätestens am 3. Werktag nach Rechnungsdatum als erfolgt gilt. Die Verarbeitung und/oder Nutzung oder Aktivierung der gelieferten Ware gilt als Abnahme. Die Zahlung von Rechnungen beinhaltet die Abnahme der angegebenen Mengen und Materialien unter Ausschluss von damals verborgenen Mängeln.

36. Etwaige Mängel der gelieferten Materialien/Werke sind kein Grund, Zahlungen zurückzuhalten.

37. In Übereinstimmung mit dem Gesetz über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 kompensieren und begleichen BAJ BETON und der B2B-Kunde automatisch und kraft Gesetzes alle gegenwärtigen und zukünftigen Schulden untereinander.

Sicherheitsabzüge - Lieferung

38. Sofern im Angebot oder im unterschriebenen Bestellformular nicht ausdrücklich anders angegeben, dürfen keine Abzüge von den Rechnungen als Garantie/Gewährleistung/Sicherheit vorgenommen werden.

Eigentumsvorbehalt

39. Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises ausschließliches Eigentum von BAJ BETON. BAJ BETON kann die Lieferung bestellter Materialien bis zum Ausgleich aller fälligen Zahlungen aussetzen, wobei neue Lieferungen weiterhin bar oder vor jeder neuen Lieferung zu bezahlen sind, auch wenn die Sonderbedingungen bei der Bestellung etwas anderes vorsehen. Ab Übergabe an die Werft trägt der Kunde die Gefahr von Verlust, Beschädigung und höherer Gewalt.

40. BAJ BETON ist in der Lage, bereits gelieferte Waren bis zur Zahlung bereits fälliger und zahlbarer Beträge zurückzuholen.

Positionskunde

41. Wenn das Vertrauen von BAJ BETON in die Kreditwürdigkeit des Kunden durch gerichtliche Sanierungsmaßnahmen, Zwangsvollstreckung, Pfändung, Betrug, Sozialversicherungs- und/oder Steuerrückstände, Bonitätsprüfung durch den Kreditversicherer und/oder andere nachweisbare Ereignisse erschüttert wird, die das Vertrauen in die gute Frage untergraben und/oder es unmöglich machen, die vom Kunden eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, behält sich BAJ BETON das Recht vor, vom Kunden geeignete Garantien/Sicherheiten zu verlangen und seine Verpflichtungen bis zur Bereitstellung solcher Garantien/Sicherheiten auf Risiko und Kosten auszusetzen der Kunde. Wenn der Kunde dies nach Inverzugsetzung verweigert, behält sich BAJ BETON das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, auch wenn die Ware bereits ganz oder teilweise geliefert wurde. Gegebenenfalls ist der Kunde schadensersatzpflichtig, wie oben in Bezug auf die Stornierung angegeben, und BAJ BETON erwirbt automatisch das Recht, die bereits gelieferten Materialien und Waren sofort zurückzunehmen. Ein ähnliches Recht wird dem Kunden gewährt, wenn sich BAJ BETON in den oben genannten Situationen befindet, verbunden mit einer Rückerstattung bei Rückgabe der bereits gelieferten Ware.

Streitigkeiten, zuständiges Gericht und anwendbares Recht

42. Im Falle von Streitigkeiten sind ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Hasselt oder das erstinstanzliche Gericht Limburg, Abteilung Hasselt oder der Friedensrichter in Houthalen-Helchteren zuständig. Streitigkeiten werden gemäß belgischem innerstaatlichem Recht beigelegt. Das Wiener Kaufrecht findet keine Anwendung, ebensowenig andere internationale Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist. Die Parteien vereinbaren ferner, dass belgisches Recht unter Ablehnung der unverbindlichen Bestimmungen internationaler Verträge oder europäischer Verordnungen gilt, auch wenn diese in belgisches Recht übernommen wurden, wenn und soweit diese die Rechte von BAJ BETON verkürzen oder einschränken würden oder sich daraus ergeben würden wenn ein anderes Gesetz anwendbar wird.